JaJo Marketing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Müller, Thomas-Mann-Straße 7, 32584 Löhne
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von JaJo Marketing GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die JaJo Marketing GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn JaJo Marketing GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn JaJo Marketing GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von JaJo Marketing GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
§ 2 Leistungen
(1) JaJo Marketing GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Webseitenerstellung, Neukundengewinnung, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet JaJo Marketing GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Kunden.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von JaJo Marketing GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch JaJo Marketing GmbH bleibt der Vergütungsanspruch von JaJo Marketing GmbH unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google oder Meta jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist JaJo Marketing GmbH nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von JaJo Marketing GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht JaJo Marketing GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) JaJo Marketing GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von JaJo Marketing GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) JaJo Marketing GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern JaJo Marketing GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von JaJo Marketing GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) JaJo Marketing GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) JaJo Marketing GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber JaJo Marketing GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist JaJo Marketing GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von JaJo Marketing GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von JaJo Marketing GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen JaJo Marketing GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von JaJo Marketing GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von JaJo Marketing GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von JaJo Marketing GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von JaJo Marketing GmbH ist anders lautend. Eine JaJo Marketing GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit JaJo Marketing GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde JaJo Marketing GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei JaJo Marketing GmbH anzufragen.
(4) JaJo Marketing GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an JaJo Marketing GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Recruiting/Mitarbeitergewinnung bei JaJo Marketing GmbH gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch JaJo Marketing GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei JaJo Marketing GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei JaJo Marketing GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält JaJo Marketing GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber JaJo Marketing GmbH in Verzug, ist JaJo Marketing GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. JaJo Marketing GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) JaJo Marketing GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. JaJo Marketing GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist JaJo Marketing GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von JaJo Marketing GmbH unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting sowie für die Nutzung von Bewerber- / und Marketing-Funnels gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von JaJo Marketing GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung von Webseiten gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes.
(3) Die Überlassung von Quellcode/Quelltext wird von JaJo Marketing GmbH nicht geschuldet.
(4) Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die JaJo Marketing GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an JaJo Marketing GmbH über.
(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 10 Haftung
(1) JaJo Marketing GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JaJo Marketing GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet JaJo Marketing GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass JaJo Marketing GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt JaJo Marketing GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. JaJo Marketing GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn JaJo Marketing GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von JaJo Marketing GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von JaJo Marketing GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen JaJo Marketing GmbH und dem Kunden ist der Sitz von JaJo Marketing GmbH (derzeit Löhne).
AGB Stand: 07.02.2024 © Vervielfältigung verboten